Kooperation Polizei und Wasserrettung
Seit der Novellierung des Polizei-Aufnahmeverfahrens durch das Bundesministerium für Inneres müssen alle Kandidateninnen und Kandidaten Schwimmkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Festgelegt wurde seitens BM.I, dass dafür zumindest die Qualifikation „Fahrtenschwimmer“ nach den Österreichischen Schwimmabzeichen (ARGE) – oder höherwertig – erforderlich ist. Im Sinne der Kooperation zwischen der Polizei und der Österreichischen Wasserrettung bieten wir wiederholt Termine zur Prüfungsabnahme an.